UZK

Zollkodex der Union

Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union

Vom 10.10.2013

Zuletzt geändert am 28.2.2025

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1Um einen besseren Schutz der finanziellen Interessen der Union und der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, sollte die Sicherheitsleistung nicht oder nicht ordnungsgemäß angemeldete Waren in der Sendung oder der Anmeldung abdecken, für die sie geleistet wurde. 2Aus dem gleichen Grund sollte die Verpflichtungserklärung des Bürgen auch für die Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträge gelten, die in Folge einer nachträglichen Kontrolle zu entrichten sind.