UZK

Zollkodex der Union

Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union

Vom 10.10.2013

Zuletzt geändert am 28.2.2025

(35)

1Unter bestimmen Voraussetzungen sollte eine Gesamtsicherheit mit verringertem Betrag, auch für eine Zollschuld und andere entstandene Abgaben, oder eine Befreiung von der Sicherheitsleistung zugelassen werden. 2Eine Gesamtsicherheit mit verringertem Betrag für eine Zollschuld und andere entstandene Abgaben sollte einer Sicherheitsleistung für den Gesamtbetrag der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben entsprechen, insbesondere für die Zwecke der Überlassung der betreffenden Waren und der buchmäßigen Erfassung.