1Unter bestimmen Voraussetzungen sollte eine Gesamtsicherheit mit verringertem Betrag, auch für eine Zollschuld und andere entstandene Abgaben, oder eine Befreiung von der Sicherheitsleistung zugelassen werden. 2Eine Gesamtsicherheit mit verringertem Betrag für eine Zollschuld und andere entstandene Abgaben sollte einer Sicherheitsleistung für den Gesamtbetrag der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben entsprechen, insbesondere für die Zwecke der Überlassung der betreffenden Waren und der buchmäßigen Erfassung.