UZK

Zollkodex der Union

Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union

Vom 10.10.2013

Zuletzt geändert am 28.2.2025

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Die Vorschriften für die besonderen Verfahren sollten ermöglichen, dass für alle Arten von besonderen Verfahren eine einzige Sicherheit geleistet werden kann, die als Gesamtsicherheit mehrere Vorgänge abdeckt.