1Es ist festzulegen, welche Tatbestände zur Erhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben oder zur Anwendung sonstiger handelspolitischer Maßnahmen führen. 2Außerdem empfiehlt es sich, ausführlichere Vorschriften für das Ausstellen von Ursprungsnachweisen in der Union vorzusehen, wo dies im Rahmen des Handels erforderlich ist.