UZK

Zollkodex der Union

Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union

Vom 10.10.2013

Zuletzt geändert am 28.2.2025

(29)

Um eine einheitliche und gleiche Behandlung der Beteiligten im Rahmen von Zollformalitäten und -kontrollen sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV delegierte Rechtsakte in Bezug auf die Bestimmung anderer Fälle, in denen der Zollvertreter nicht im Zollgebiet der Union ansässig sein muss, sowie Regeln für die von den Zollbehörden getroffenen Entscheidungen in Bezug auf verbindliche Auskünfte, zugelassene Wirtschaftsbeteiligte und Vereinfachungen zu erlassen.