Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
Vom
16.5.2017
§ 11
Geltung der tarifvertraglichen Rechtsnormen
Die tarifvertraglichen Rechtsnormen, auf die in den §§ 1 bis 8 verwiesen wird, gelten unabhängig davon, ob die Tarifverträge wirksam abgeschlossen wurden.