Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
Vom 23.7.2004
Zuletzt geändert am 6.5.2024
In öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Verwaltungshandeln der Behörden der Zollverwaltung nach diesem Gesetz ist der Finanzrechtsweg gegeben.