SchwarzArbG

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung

Vom 23.7.2004

Zuletzt geändert am 6.5.2024

§ 23

Rechtsweg

In öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Verwaltungshandeln der Behörden der Zollverwaltung nach diesem Gesetz ist der Finanzrechtsweg gegeben.