RSG

Reisesicherungsfondsgesetz

Gesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds

Vom 25.6.2021

Zuletzt geändert am 2.12.2024

§ 10

Abtretung von Geschäftsanteilen

Der Reisesicherungsfonds muss sicherstellen, dass eine Abtretung von Geschäftsanteilen nur mit Zustimmung aller Gesellschafter möglich ist.