Verordnung über den Inhalt der Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen und den Solvabilitätsübersichten von Versicherungsunternehmen
Vom 19.7.2017
Zuletzt geändert am 19.3.2020
Die Berichterstattung nach diesem Abschnitt kann auch im Prüfungsbericht für den Einzelabschluss des Mutterunternehmens erfolgen.