Verordnung über den Inhalt der Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen und den Solvabilitätsübersichten von Versicherungsunternehmen
Vom 19.7.2017
Zuletzt geändert am 29.4.2026
Die Berichterstattung nach diesem Kapitel kann auch im Prüfungsbericht für den Einzelabschluss des Mutterunternehmens erfolgen.