PrüfV

Prüfungsberichteverordnung

Verordnung über den Inhalt der Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen und den Solvabilitätsübersichten von Versicherungsunternehmen

Vom 19.7.2017

Zuletzt geändert am 29.4.2026

Kapitel 5
Schlussvorschriften

§ 54

Übergangsvorschrift

Die §§ 40a und 40b sind erstmals auf ein nach dem 31. Dezember 2024 beginnendes Geschäftsjahr anzuwenden.