PPWR

EU-Verpackungsverordnung

Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Vom 22.1.2025

Zuletzt geändert am 4.8.2026

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1Die Methode zur Bewertung, Überprüfung und Bescheinigung der Gleichwertigkeit der Vorschriften, die gelten, wenn der aus der Verwertung von Verbraucher-Kunststoffabfällen gewonnene Rezyklatanteil in einem Drittland recycelt oder gesammelt wird, einschließlich durch eine Prüfung durch Dritte, sollte ein hohes Schutzniveau für die Umwelt und die menschliche Gesundheit gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf die Emissionen in die Luft, das Wasser und den Boden, wobei zu berücksichtigen ist, dass sichergestellt werden muss, dass das Recycling umweltverträglich erfolgt, auf die Möglichkeit, ein hochwertiges Recycling zu gewährleisten, auf das Niveau der Qualitätsstandards für den Recyclingsektor und auf das Niveau der Ressourceneffizienz. 2Solche Erwägungen sind von entscheidender Bedeutung, um die Kreislauffähigkeit der Ressourcen zu erreichen und so den Druck auf erschöpfliche natürliche Ressourcen zu verringern. 3Um einheitliche Bedingungen zur Durchführung dieser Verordnung sicherzustellen, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur Festlegung dieser Methode übertragen werden.