1Die Mitgliedstaaten sollten Rücknahme- und Sammelsysteme für Verpackungsabfälle einrichten, damit Verpackungsabfälle im Einklang mit der Abfallhierarchie der am besten geeigneten Abfallbewirtschaftung zugeführt werden. 2Die Systeme sollten allen interessierten Parteien, insbesondere Wirtschaftsakteuren und Behörden, offenstehen. 3Die Systeme sollten unter Rücksichtnahme auf die Umwelt und die Gesundheit, Sicherheit und Hygiene der Verbraucher eingerichtet werden. 4Im Sinne der Nichtdiskriminierung sollten die Rücknahme- und Sammelsysteme auch für die Verpackungen eingeführter Produkte zugänglich sein und für diese gelten.