PPWR

EU-Verpackungsverordnung

Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Vom 22.1.2025

Zuletzt geändert am 4.8.2026

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1Die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen für die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung, Vorschriften zur getrennten Sammlung von Verpackungsabfällen und zur Kennzeichnung von Abfallbehältern festlegen, soweit in dieser Verordnung keine vollständige Harmonisierung dieser Maßnahmen oder Vorschriften enthalten ist. 2Außerdem sollten die Mitgliedstaaten im Einklang mit der Richtlinie 2008/98/EG und dieser Verordnung zusätzliche Anforderungen für die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung vorsehen können, sofern diese Maßnahmen keine Hindernisse im Binnenmarkt schaffen. 3Diese Verordnung regelt nicht, welcher Betreiber für die Sammlung von Verpackungsabfällen zuständig ist, und andere nationale vertragliche Vereinbarungen über die Sammlung von Verpackungsabfällen.