PPWR

EU-Verpackungsverordnung

Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Vom 22.1.2025

Zuletzt geändert am 4.8.2026

(124)

1Zusätzlich zu den Kosten, die den Herstellern gemäß der vorliegenden Verordnung und gemäß der Richtlinie 2008/98/EG auferlegt werden, behalten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die notwendigen Kosten zu decken, die sich aus den Reinigungstätigkeiten ergeben, einschließlich des Transports und der anschließenden Behandlung von Verpackungsabfällen, die im Abfall enthalten sind, als Teil der gesamten Abfallbewirtschaftungskosten von Verpackungen, die unter die erweiterte Herstellerverantwortung fallen sollten. 2Diese Kosten sollten die Kosten, die für die kosteneffiziente Bereitstellung dieser Dienste erforderlich sind, nicht übersteigen und zwischen den betroffenen Akteuren auf transparente und diskriminierungsfreie Weise festgelegt werden.