PPWR

EU-Verpackungsverordnung

Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Vom 22.1.2025

Zuletzt geändert am 4.8.2026

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Um zu überwachen, ob die Hersteller ihren finanziellen und organisatorischen Verpflichtungen dahin gehend nachkommen, die Abfallbewirtschaftung der Verpackungen bzw. verpackten Produkte sicherzustellen, die sie erstmals im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats bereitstellen bzw. auspacken, ohne Endabnehmer zu sein, ist es erforderlich, dass die zuständige Behörde in jedem Mitgliedstaat ein Herstellerregister erstellt und verwaltet, in dem sich die Hersteller verpflichtend registrieren müssen.