POG

Polizeiorganisationsgesetz

Gesetz über die Organisation der Bayerischen Polizei

Vom 10.8.1976

Zuletzt geändert am 26.3.2026

Art. 8

Polizeiverwaltungsamt

1 2Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt nimmt zentrale Verwaltungsaufgaben der Polizei wahr. 3Es ist eine dem Staatsministerium unmittelbar nachgeordnete Dienststelle.