MTAPrV

MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen

Vom 24.9.2021

Zuletzt geändert am 12.12.2023

Teil 2
Staatliche Prüfung
Abschnitt 1
Allgemeines und Organisatorisches

§ 11

Teile der staatlichen Prüfung

Die staatliche Prüfung besteht aus

1. einem schriftlichen Teil,
2. einem mündlichen Teil und
3. einem praktischen Teil.