Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen
Vom 24.9.2021
Zuletzt geändert am 12.12.2023
(1) An jeder Schule, die die Ausbildung durchführt, wird ein Prüfungsausschuss gebildet.
(2) Der Prüfungsausschuss ist für die ordnungsgemäße Durchführung der staatlichen Prüfung zuständig.