MiLoG

Mindestlohngesetz

Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns

Vom 11.8.2014

Zuletzt geändert am 12.5.2026

Abschnitt 3
Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden

§ 14

Zuständigkeit

Für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten eines Arbeitgebers nach § 20 sind die Behörden der Zollverwaltung zuständig.