JArbSchUV

Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung

Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Vom 16.10.1990

Zuletzt geändert am 11.12.2024

Anlage 1

Erhebungsbogen für die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)





– vom Personensorgeberechtigtenauszufüllen und von ihm und dem Jugendlichen zu unterschreiben;
dem Arzt vom Jugendlichen bei der Untersuchung vorzulegen –

UBS-ID
Name, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen

Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort

Beabsichtigte berufliche Tätigkeit

Name, Vorname, Postanschrift des Personensorgeberechtigten (falls abweichend von der Postanschrift des Jugendlichen)

Zutreffendes bitte ankreuzen, wenn es besteht oder „ein Verdacht auf“ existiert.

    A
  • Vorgeschichte des Jugendlichen
  • A.1
  • Krankheiten/Behinderungen:
     Augenkrankheiten Ohrenkrankheiten Anfallsleiden
     Asthma Herz-Kreislauf-Krankheiten Zuckerkrankheit
     Knochen-Gelenk-Krankheiten Hautkrankheiten Allergien
     andere Krankheiten/Behinderungenwelche: _____________________________________________
     Operationen/Unfällewelche: _____________________________________________
    wann: ______________________________________________
     noch Beschwerden/Folgen
    welche: _____________________________________________
  • A.2
  • Häufige Beschwerden (Beispiele):
     Husten Atemnot Kopfschmerz
     Schwindel Ohnmacht Hautausschläge
     Sonstige: _____________________________________________________________________________
  • A.3
  •  Zurzeit in ärztlicher BehandlungGrund: _________________________________________
  • A.4
  •  Regelmäßige Medikamenteneinnahmewelche: ________________________________________

Bitte – falls vorhanden – zur Untersuchung mitbringen:
Impfnachweise, Sehhilfen (Brillenpass), Allergiepass, Feststellungsbescheide über Behinderungen.




(Datum)(Unterschrift des Personensorgeberechtigten)(Unterschrift des Jugendlichen)
__________

Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Erhebungsbogen das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind immer alle Geschlechter.Die Angaben sind freiwillig; sie ermöglichen dem Arzt eine zuverlässigere Beurteilung.