JArbSchUV

Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung

Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Vom 16.10.1990

§ 8

Inkrafttreten, abgelöste Vorschrift

Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden vierten Kalendermonats in Kraft.