Verordnung über die Berufsausbildungen zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau sowie zum Kaufmann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für Hotelmanagement
Vom 9.3.2022 (BGBl. I S. 314)
Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildungen