HotelAusbV

Hotelberufeausbildungsverordnung

Verordnung über die Berufsausbildungen zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau sowie zum Kaufmann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für Hotelmanagement

Vom 9.3.2022 (BGBl. I S. 314)

Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildungen
§ 1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
Abschnitt 2
Berufsausbildung zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau
Unterabschnitt 1
Abschlussprüfung
§ 8Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
Unterabschnitt 2
Zusatzqualifikation Bar und Wein
§ 19Inhalt der Zusatzqualifikation
Abschnitt 3
Berufsausbildung zum Kaufmann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für Hotelmanagement
Unterabschnitt 1
Abschlussprüfung
§ 21Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
Unterabschnitt 2
Zusatzqualifikation Bar und Wein
§ 32Inhalt der Zusatzqualifikation

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