FZV

Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr

Vom 20.7.2023 (BGBl. I S. Nr. 199, 2)

Zuletzt geändert am 11.12.2024 (BGBl. I S. 411)

Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
§ 1Anwendungsbereich
Abschnitt 2
Zulassungsverfahren
§ 6Antrag auf Zulassung
Abschnitt 3
Internetbasierte Zulassung
§ 18Zulässigkeit internetbasierter Zulassungsverfahren
Unterabschnitt 1
Gemeinsame Regelungen für internetbasierte Zulassungsverfahren über Portale der Zulassungsbehörden
§ 19Portal
Unterabschnitt 2
Internetbasierte Außerbetriebsetzung
§ 24Antrag auf Außerbetriebsetzung
Unterabschnitt 3
Internetbasierte Erstzulassung, Tageszulassung, Wiederzulassung und Änderung bei Halter- und Wohnsitzwechsel
§ 26Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und für Änderungen
Unterabschnitt 4
Sofortige Inbetriebsetzung bei internetbasierten Zulassungsvorgängen
§ 31Zulässigkeit der sofortigen Inbetriebsetzung
Unterabschnitt 5
Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt
§ 33Großkundenschnittstelle
Abschnitt 5
Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr
§ 46Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland
Abschnitt 6
Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge
§ 49Versicherungsnachweis
Abschnitt 8
Durchführungs- und Schlussvorschriften
§ 75Zuständigkeiten

Anlage 10

(zu § 22 Absatz 4) Verifizierung der Prüfziffer

Die Verifizierung der Prüfziffer des Untersuchungsberichts oder Prüfprotokolls für den Nachweis einer Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in internetbasierten Zulassungsverfahren nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 erfolgt durch das Portal in folgender Art und Weise:

    1.
  • Im Portal ist ein Datensatz zu erzeugen, in dem die in § 22 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Daten zusammengefasst und folgende Daten automatisiert hinzugefügt werden:
      a)
    • Antragsnummer, die aus der statistischen Kennziffer der Zulassungsbehörde einschließlich ihrer Zusatzziffer und dem Antragsdatum generiert wird,
    • b)
    • Fahrzeug-Identifizierungsnummer,
    • c)
    • Monat und Jahr der Erstzulassung,
    • d)
    • Zuteilung der Prüfplakette nach einer Hauptuntersuchung oder Prüfmarke nach einer Sicherheitsprüfung,
    • e)
    • Schlüsselnummer der Technischen Prüfstelle, der anerkannten Überwachungsorganisation oder der mit der Datenübermittlung beauftragten Gemeinschaftseinrichtung der anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten.
  • 2.
  • Aus dem nach Nummer 1 erzeugten Datensatz wird durch das Kraftfahrt-Bundesamt eine Prüfziffer nach dem Verfahren des § 22 Absatz 3 errechnet.
  • 3.
  • Die nach Nummer 2 errechnete Prüfziffer wird mit der nach § 22 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 übermittelten Prüfziffer abgeglichen. Stimmen beide Prüfziffern vollständig überein, gilt der vorgeschriebene Nachweis als erbracht.

Anlage 11

(zu § 26 Absatz 3) Verifizierung und Verarbeitung der Daten für internetbasierte Zulassungsverfahren

    1.
  • Für den internetbasierten Antrag auf Erstzulassung und Tageszulassung wird die Zuständigkeit der Zulassungsbehörde verifiziert und es werden die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Nummer sowie der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II nach § 21 Absatz 1 Nummer 3 mit den Daten des Datenbanksystems des Zentralen Fahrzeugregisters abgeglichen. Die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeuges im Sinne des § 6 Absatz 4 Satz 1 wird anhand der Angaben in der zentralen Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen geprüft und das Ergebnis an das Portal übermittelt. Für die maschinelle Ausfüllung der Zulassungsbescheinigungen Teil I und II werden die Daten der Übereinstimmungsbescheinigung aus der Zentralen Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen an das Portal übermittelt. Zusätzlich prüft die Zulassungsbehörde das Vorliegen von Hindernissen für die Erstzulassung auf Grund technischer Vorschriften mittels der nach § 74 Absatz 5 enthaltenen Daten der Zentralen Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen.
  • 2.
  • Für den internetbasierten Antrag auf Wiederzulassung oder Änderung der Zulassung bei Wechsel des Wohnsitzes oder des Sitzes des Halters oder bei Wechsel des Halters werden das bisherige Kennzeichen, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I nach § 21 Absatz 1 Nummer 2 und der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II nach § 21 Absatz 1 Nummer 3 mit den im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten Daten abgeglichen. Die Zuständigkeit der Zulassungsbehörde wird verifiziert, und die in den §§ 57 und 59 genannten Daten werden aus dem Zentralen Fahrzeugregister an das Portal übermittelt. Die nach § 20 Absatz 1 und § 26 Absatz 2 in das Portal eingegebenen Daten werden mit den nach Satz 2 übermittelten Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister abgeglichen. Zusätzlich prüft das Portal das Vorliegen von Hindernissen für die Wiederzulassung anhand der Daten des Kraftfahrt-Bundesamts. Ist diese Prüfung durch das Portal technisch nicht möglich, erfolgt die Bearbeitung nach § 19 Absatz 1 Satz 4.
  • 3.
  • Die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung wird mit der von der Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer betriebenen Datenbank abgeglichen, und von dort werden die Daten nach § 49 Absatz 2 an das Portal übermittelt.
  • 4.
  • Die Daten für die Erteilung des SEPA-Lastschrift-Mandats zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer werden in einem Verfahren der für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Behörde verifiziert.
  • 5.
  • Das Portal erzeugt den für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erforderlichen Datensatz. Dem Halter wird durch das Portal die Möglichkeit gegeben, eine Bestätigung über die Erteilung des SEPA-Lastschrift-Mandats zu erstellen und diese zu erheben und zu speichern oder auszudrucken.
  • 6.
  • Für den Nachweis des Ablaufs der Frist für die nächste Hauptuntersuchung oder die nächste Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gilt § 22.
  • 7.
  • Mit den Daten über den Halter nach § 20 Absatz 1 und 4 wird vom Portal eine automatisierte Abfrage bei der für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Behörde über Kraftfahrzeugsteuerrückstände im Sinne des § 13 Absatz 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes durchgeführt.
  • 8.
  • Mit den Daten über den Halter nach § 20 Absatz 1 und 4 kann vom Portal eine automatisierte Abfrage bei der Datenbank, die die nach Landesrecht zuständige Behörde über Rückstände aus Gebühren oder Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen führt, durchgeführt werden, soweit dies landesrechtlich im Einklang mit § 6a Absatz 8 des Straßenverkehrsgesetzes vorgesehen ist.

Die verifizierten und erstellten Daten werden den Antragsdaten im Portal hinzugefügt.

Anlage 12

(zu § 37 Absatz 4) Bevollmächtigung eines Großkunden zur Antragstellung bei der Zulassungsbehörde mithilfe der beim Kraftfahrt-Bundesamt vorhandenen Großkundenschnittstelle

Abschnitt A.

Ausgestaltung einer Bevollmächtigung durch eine natürliche Person

    1.
  • Vollmacht [Pflichtangaben]
  • Hiermit bevollmächtige ich/bevollmächtigen wir,
  • Vollmachtgeber/in bzw. betroffene Person (Fahrzeughalter)
    NameVorname
    StraßeHausnummer
    PLZOrt
    GeburtsdatumGeburtsort
    Geburtsname
    • [optional] Angaben zum Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter, bei minderjährigem Fahrzeughalter
      NameVorname
      StraßeHausnummer
      PLZOrt
      GeburtsdatumGeburtsort
      Geburtsname
  • – den/die Bevollmächtigte(n) –
    Name des Unternehmens
    oder
    Name
    Vorname
    StraßeHausnummer
    PLZPostfach
    Ort
  • 2.
  • Einzelzulassung oder Mehrfachzulassung
    • Option 1 – Einzelzulassung
    • die Zulassung (inkl. Wiederzulassung, Tageszulassung und Halter- oder Adressänderung) nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) für das folgende Fahrzeug durchzuführen:
        a)
      • fahrzeugspezifische Angaben
        EntwederFahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
        oderZulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)
        oder bei noch nicht produzierten FahrzeugenHerstellerschlüsselnummer (HSN) und
        Typschlüsselnummer (TSN)
      • b)
      • Angaben zur Zustellung der Zulassungsunterlagen
        • Ich wähle die Abholung der vollständigen Zulassungsunterlagen nach zuvor elektronisch übermitteltem Zulassungsbescheid durch den Bevollmächtigten oder ein durch ihn beauftragtes drittes* Unternehmen oder Person.
        • Für den Fall der Abholung durch einen Dritten sind folgende Angaben zu machen:
          Name des Unternehmens
          oder
          Name
          Vorname
          StraßeHausnummer
          PLZOrt
        • Ich wähle den postalischen Versand der Zulassungsunterlagen an folgende Adressaten:
          Versand der ZulassungsunterlagenZulassungsbescheinigung Teil I und Plaketten□ Halter,
          □ Bevollmächtigter oder
          □ Dritter (D I)*
          Zulassungsbescheinigung Teil II□ Halter,
          □ Bevollmächtigter oder
          □ Dritter (D II)*
          • * Nur auszufüllen, falls die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Plaketten an die Adresse eines Dritten (D I) versandt werden sollen:
            Name des Unternehmens
            oder
            Name
            Vorname
            StraßeHausnummer
            PLZOrt
          • * Nur auszufüllen, falls die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Adresse eines Dritten (D II, z. B. ein Kreditinstitut) versandt werden soll:
            Name des Unternehmens
            oder
            Name
            Vorname
            StraßeHausnummer
            PLZOrt
    • Option 2 – Mehrfachzulassung
    • die Zulassung (inkl. Wiederzulassung, Tageszulassung und Halter- oder Adressänderung) nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) für die folgenden Fahrzeuge durchzuführen (in der untenstehenden Liste können bis zu 100 Fahrzeuge angegeben werden):
      a) fahrzeugspezifische Angabenb) Angaben zur Zustellung der Zulassungsunterlagen
      Entweder FINOder ZB IIOder (bei noch nicht produzierten Fahrzeugen)Gesammelte Abholung durch Bevollmächtigten oder Dritten*
      (bitte B oder D I
      in der Tabelle angeben)
      Gesammelte postalische Übersendung an Halter, Bevollmächtigten oder Dritten*
      (bitte H, B, D I oder D II
      in der Tabelle angeben)
      HSNTSN
      ZB I + ZB II u. PlakettenZB I u. PlakettenZB II
      1.
      2.
      3.
      4.
      5.
      6.
      7.
      8.
      9.
      10.
      11.
      12.
      13.
      • * Nur auszufüllen, falls die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Plaketten an die Adresse eines Dritten (D I) versandt werden sollen:
        Name des Unternehmens
        oder
        Name
        Vorname
        StraßeHausnummer
        PLZOrt
      • * Nur auszufüllen, falls die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Adresse eines Dritten (D II, z. B. ein Kreditinstitut) versandt werden soll:
        Name des Unternehmens
        oder
        Name
        Vorname
        StraßeHausnummer
        PLZOrt
  • 3.
  • Einwilligungserklärungen
  • Mir ist bekannt, dass der jeweils internetbasiert beantragte Vorgang in der Regel am Tag der Entscheidung der Zulassungsbehörde wirksam wird.
  • Ich willige zu diesem Zweck ein in die elektronische Bekanntgabe des jeweiligen Verwaltungsakts einschließlich der Übermittlung des Zulassungsbescheids und des vorläufigen Zulassungsnachweises, sowie meiner jeweils hierin enthaltenen personenbezogenen Daten, durch Übermittlung der Zulassungsbehörde an den/die Bevollmächtigte(n).
  • Ich willige zu diesem Zweck ein, dass die Zulassungsbehörde dem/der Bevollmächtigten auf geeignetem elektronischem Wege
    • den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Fahrzeugzulassung,
    • das Kennzeichen,
    • die festgesetzte Gebührenhöhe
    • sowie im Falle einer Entscheidung gegen die Zulassung, den Ablehnungsgrund für die Zulassung
    jeweils einschließlich meiner jeweils hierin enthaltenen personenbezogenen Daten übermittelt.
  • Ich willige zu diesem Zweck ein, dass dem/der Bevollmächtigten meine dem Steuergeheimnis unterliegenden kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse im Rahmen der Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung etwaiger Kraftfahrzeugsteuerrückstände nach § 13 Absatz 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetz sowie Art und Höhe etwaiger Gebührenrückstände durch die Zulassungsbehörde, einschließlich meiner jeweils hierin enthaltenen personenbezogenen Daten, bekannt gegeben werden dürfen, soweit dies für die Prüfung des jeweiligen internetbasierten Antrags erforderlich ist.
    • [optional] Ich bitte darum, dass die Zulassungsbehörde dem/der Bevollmächtigten die in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II enthaltenen Daten jeweils einschließlich meiner hierin enthaltenen personenbezogenen Daten auf elektronischem Weg nach der wirksamen Zulassung zur Verfügung stellt. Hierfür habe ich hinsichtlich der in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II enthaltenen Daten eine separate Einwilligungserklärung unterzeichnet und wurde diesbezüglich von dem/der Bevollmächtigten nach der DSGVO belehrt.

Abschnitt B.

Ausgestaltung einer Bevollmächtigung
durch eine juristische Person, Behörde, Vereinigung oder eines beruflich Selbstständigen

    1.
  • Vollmacht [Pflichtangaben]
  • Hiermit bevollmächtige ich/bevollmächtigen wir,
  • Vollmachtgeber (Fahrzeughalter) c
    Name des Unternehmens
    Bei Einzelunternehmer zusätzlichName
    Vorname
    Wirtschaftszweig nach ErfassRL Kfz
    Großkundennummer der Zollverwaltung, sofern vorhanden (SEPA-Mandat wird bei anerkannten Großkunden der Zollverwaltung hierdurch ersetzt)
    Straße
    Hausnummer
    PLZ
    Postfach
    Ort
    • – den/die Bevollmächtigte(n) –
      Name des Unternehmens
      oder
      Name
      Vorname
      StraßeHausnummer
      PLZPostfach
      Ort
  • 2.
  • Einzelzulassung, Mehrfachzulassung oder Dauervollmacht
    • Option 1 – Einzelzulassung
    • die Zulassung (inkl. Wiederzulassung, Tageszulassung und Halter- oder Adressänderung) nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) für das folgende Fahrzeug durchzuführen:
        a)
      • fahrzeugspezifische Angaben
        EntwederFahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
        oderZulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)
        oder bei noch nicht produzierten FahrzeugenHerstellerschlüsselnummer (HSN) und
        Typschlüsselnummer (TSN)
      • b)
      • Angaben zur Zustellung der Zulassungsunterlagen
        • Ich wähle die Abholung der vollständigen Zulassungsunterlagen nach zuvor elektronisch übermitteltem Zulassungsbescheid durch den Bevollmächtigten oder ein durch ihn beauftragtes drittes* Unternehmen oder Person.
        • Für den Fall der Abholung durch einen Dritten sind folgende Angaben zu machen:
          Name des Unternehmens
          oder
          Name
          Vorname
          StraßeHausnummer
          PLZOrt
        • Ich wähle den postalischen Versand der Zulassungsunterlagen an folgende Adressaten:
          Versand der ZulassungsunterlagenZulassungsbescheinigung Teil I und Plaketten□ Halter,
          □ Bevollmächtigter oder
          □ Dritter (D I)*
          Zulassungsbescheinigung Teil II□ Halter,
          □ Bevollmächtigter oder
          □ Dritter (D II)*
          • * Nur auszufüllen, falls die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Plaketten an die Adresse eines Dritten (D I) versandt werden sollen:
            Name des Unternehmens
            oder
            Name
            Vorname
            StraßeHausnummer
            PLZOrt
          • * Nur auszufüllen, falls die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Adresse eines Dritten (D II, z. B. ein Kreditinstitut) versandt werden soll:
            Name des Unternehmens
            oder
            Name
            Vorname
            StraßeHausnummer
            PLZOrt
    • Option 2 – Mehrfachzulassung
    • die Zulassung (inkl. Wiederzulassung, Tageszulassung und Halter- oder Adressänderung) gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) für die folgenden Fahrzeuge durchzuführen (in der untenstehenden Liste können bis zu 100 Fahrzeuge angegeben werden):
      a) fahrzeugspezifische Angabenb) Angaben zur Zustellung der Zulassungsunterlagen
      Entweder FINOder ZB IIOder (bei noch nicht produzierten Fahrzeugen)Gesammelte Abholung durch Bevollmächtigten oder Dritten*
      (bitte B oder D I
      in der Tabelle angeben)
      Gesammelte postalische Übersendung an Halter, Bevollmächtigten oder Dritten*
      (bitte H, B, D I oder D II
      in der Tabelle angeben)
      HSNTSN
      ZB I + ZB II u. PlakettenZB I u. PlakettenZB II
      1.
      2.
      3.
      4.
      5.
      6.
      7.
      8.
      9.
      10.
      11.
      12.
      13.
      • * Nur auszufüllen, falls die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Plaketten an die Adresse eines Dritten (D I) versandt werden sollen:
        Name des Unternehmens
        oder
        Name
        Vorname
        StraßeHausnummer
        PLZOrt
      • * Nur auszufüllen, falls die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Adresse eines Dritten (D II, z. B. ein Kreditinstitut) versandt werden soll:
        Name des Unternehmens
        oder
        Name
        Vorname
        StraßeHausnummer
        PLZOrt
    • Option 3 – Dauervollmacht zur Regelung folgender Angelegenheiten
      • alle Vorgänge gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (einschl. Zulassungen, Tageszulassungen, Wiederzulassungen und Halter- oder Adressänderungen) durchzuführen.
          a)
        • Befristung der Dauervollmacht (Gültigkeit max. 1 Jahr)
        • Die Dauervollmacht muss jedem Einzelantrag beigefügt werden. Sie erlischt spätestens am ____________, spätestens jedoch ein Jahr ab Unterzeichnung. Die Dauervollmacht ist jederzeit widerrufbar.
        • b)
        • Angaben zur Zustellung der Zulassungsunterlagen
          • Ich wähle die Abholung der vollständigen Zulassungsunterlagen nach zuvor elektronisch übermitteltem Zulassungsbescheid durch den Bevollmächtigten oder ein durch ihn beauftragtes drittes* Unternehmen oder Person.
          • Für den Fall der Abholung durch einen Dritten sind folgende Angaben zu machen:
            Name des Unternehmens
            oder
            Name
            Vorname
            StraßeHausnummer
            PLZOrt
          • Ich wähle den postalischen Versand der Zulassungsunterlagen an folgende Adressaten:
            Versand der ZulassungsunterlagenZulassungsbescheinigung Teil I und Plaketten□ Halter,
            □ Bevollmächtigter oder
            □ Dritter (D I)*
            Zulassungsbescheinigung Teil II□ Halter,
            □ Bevollmächtigter oder
            □ Dritter (D II)*
            • * Nur auszufüllen, falls die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Plaketten an die Adresse eines Dritten (D I) versandt werden sollen:
              Name des Unternehmens
              oder
              Name
              Vorname
              StraßeHausnummer
              PLZOrt
            • * Nur auszufüllen, falls die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Adresse eines Dritten (D II, z. B. ein Kreditinstitut) versandt werden soll:
              Name des Unternehmens
              oder
              Name
              Vorname
              StraßeHausnummer
              PLZOrt
  • 3.
  • Einwilligungserklärungen
  • Mir ist bekannt, dass der jeweils internetbasiert beantragte Vorgang in der Regel am Tag der Entscheidung der Zulassungsbehörde wirksam wird.
  • Ich willige zu diesem Zweck ein in die elektronische Bekanntgabe des jeweiligen Verwaltungsakts einschließlich der Übermittlung des Zulassungsbescheids und des vorläufigen Zulassungsnachweises, einschließlich meiner jeweils hierin enthaltenen personenbezogenen Daten, durch Übermittlung der Zulassungsbehörde an den/die Bevollmächtigte(n).
  • Ich willige zu diesem Zweck ein, dass die Zulassungsbehörde dem/der Bevollmächtigten auf geeignetem elektronischem Wege
    • den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Fahrzeugzulassung,
    • das Kennzeichen,
    • die festgesetzte Gebührenhöhe
    • sowie im Falle einer Entscheidung gegen die Zulassung, den Ablehnungsgrund für die Zulassung
    jeweils einschließlich meiner jeweils hierin enthaltenen personenbezogenen Daten übermittelt.
  • Ich willige zu diesem Zweck ein, dass dem/der Bevollmächtigten meine dem Steuergeheimnis unterliegenden kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse im Rahmen der Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung etwaiger Kraftfahrzeugsteuerrückstände nach § 13 Absatz 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetz sowie Art und Höhe etwaiger Gebührenrückstände durch die Zulassungsbehörde, einschließlich meiner jeweils hierin enthaltenen personenbezogenen Daten, bekannt gegeben werden dürfen, soweit dies für die Prüfung des jeweiligen internetbasierten Antrags erforderlich ist.
    • [optional] Ich bitte darum, dass die Zulassungsbehörde dem/der Bevollmächtigten die in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II enthaltenen Daten jeweils einschließlich meiner hierin enthaltenen personenbezogenen Daten auf elektronischem Weg nach der wirksamen Zulassung zur Verfügung stellt. Hierfür habe ich hinsichtlich der in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II enthaltenen Daten eine separate Einwilligungserklärung unterzeichnet und wurde diesbezüglich von dem/der Bevollmächtigten nach der DSGVO belehrt.

Ersetzt nicht die nach DSGVO vorgesehenen Einwilligungserklärungen.Ersetzt nicht die ggf. nach DSGVO vorgesehenen Einwilligungserklärungen.

Anlage 13

(zu § 41 Absatz 2 Satz 1) Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen

Breite 74 mm, Höhe 105 mm, Farbe hellrot, schwarzer Druck (Typendruck). Mehrseitig, auf Seite 3 und den folgenden Seiten derselbe Vordruck wie auf Seite 2. Mit Ausnahme von Seite 1 darf jede Seite Angaben über nur ein Fahrzeug enthalten. Geringfügige Abweichungen vom vorgeschriebenen Muster sind zulässig, insbesondere können zusätzliche Hinweise zur Verwendung aufgedruckt werden.

Abbildung Seite 1:


Fahrzeugscheinheft
für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach § 41 FZV
Gültig vom bis


Das vorstehende Kennzeichen ist

Vorname, Name, Firma



Postleitzahl, Wohnort/Firmensitz, Straße und Hausnummer

für die nachfolgend beschrieben Fahrzeuge zu Prüfungs-, Probe-, und Überführungsfahrten zugeteilt worden.

Dieses Heft gilt nur, wenn die nachfolgende Beschreibung für das jeweilige Fahrzeug vom Inhaber in dauerhafter Schrift ausgefüllt und unterschrieben ist.

Ort, Datum

Name der Zulassungsbehörde

Unterschrift

Abbildung Seite 2:

1Fahrzeugklasse und Art des Aufbaus
2Hersteller-Kurzbezeichnung (Marke)
3Fahrzeug-Identifizierungsnummer
4Hubraum in cm3
Nennleistung in kW
Leermasse in kg(nur bei Krafträdern)
5Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs
(soweit nicht bekannt Baujahr)
6Zulässige Gesamtmasse in kg
7Zulässige max. Achslast in kg
Achse 1Achse 4
Achse 2Achse 5
Achse 3
8Höchstgeschwindigkeit in km/h

Ort, Datum
Unterschrift des Inhabers und Bestätigung der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs

Anlage 14

(zu § 42 Absatz 5 Satz 1) Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen

Für die Ausgestaltung, die Sicherheitsmerkmale, die Objektsicherung und die Fertigungskontrolle ist Anlage 6 Nummern 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.

Abbildung Vorderseite:



Abbildung Rückseite:



Anlage 15

(zu § 43 Absatz 2 Satz 1) Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit rotem Kennzeichen

Seite 1


Fahrzeugscheinheft
für Oldtimerfahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach
§ 43 FZV
Das vorstehende Kennzeichen ist
Vorname, Name, Firma
Straße und Hausnummer
Postleitzahl, Wohnort/Firmensitz
für die in der Auflistung beschriebenen ___ Fahrzeuge zu den in den nachfolgenden Hinweisen genannten Zwecken zugeteilt worden.
Ort, Datum
Name der Zulassungsbehörde
Unterschrift

Seiten 2 ff.

lfd. Nr.FahrzeugklasseFahrzeugherstellerFINHubraumErstzulassungZul. Gesamtmasse in kgZul. max. Achslast in kgmax.
km/h
VorneMitteHinten

Letzte Seite

Hinweise
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge
Zwecke
Das rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung wurde aufgrund der Vorschriften des § 43 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zugeteilt für:
a)Probefahrten:
Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeug
b)Überführungsfahrten:
Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen
c)An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
d)Fahrten zum Zweck der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs

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