EPPSG

Studierenden-Energiepreispauschalengesetz

Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses

Vom 16.12.2022

§ 3

Finanzierung aus Bundesmitteln

Einmalige Energiepreispauschalen, die ein Land aufgrund dieses Gesetzes gewährt, werden ihm vom Bund bis zum 31. Dezember 2023 erstattet.