DRiG

Deutsches Richtergesetz

Vom 8.9.1961

Neugefasst am 19.4.1972

Zuletzt geändert am 20.12.2023

Teil 1
Richteramt in Bund und Ländern
Abschnitt 1
Einleitende Vorschriften

§ 1

Berufsrichter und ehrenamtliche Richter

Die rechtsprechende Gewalt wird durch Berufsrichter und durch ehrenamtliche Richter ausgeübt.