DMA

Gesetz über digitale Märkte

Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte)

Vom 12.10.2022

Zuletzt geändert am 4.5.2023

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1Angesichts der sich äußerst rasch wandelnden und komplexen technologischen Beschaffenheit zentraler Plattformdienste muss der Status von Torwächtern – auch derjenigen, die voraussichtlich in naher Zukunft hinsichtlich ihrer Tätigkeiten eine gefestigte und dauerhafte Position erlangen werden – regelmäßig überprüft werden. 2Um allen Marktteilnehmern einschließlich der Torwächter die erforderliche Rechtssicherheit bezüglich der anwendbaren rechtlichen Verpflichtungen zu bieten, müssen diese regelmäßigen Überprüfungen zeitlich begrenzt sein. 3Außerdem ist es wichtig, solche Überprüfungen regelmäßig, und zwar mindestens alle drei Jahre, durchzuführen. 4Darüber hinaus ist es wichtig klarzustellen, dass nicht jede Änderung der Sachlage, auf deren Grundlage ein Unternehmen, das zentrale Plattformdienste bereitstellt, als Torwächter benannt wurde, eine Änderung des Benennungsbeschlusses erfordern sollte. 5Eine Änderung ist nur dann erforderlich, wenn die Änderung der Sachlage auch zu einer Änderung der Bewertung führt. 6Die Feststellung, ob dies der Fall ist oder nicht, sollte auf einer Einzelfallbewertung der Sachlage und der Umstände beruhen.