DMA

Gesetz über digitale Märkte

Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte)

Vom 12.10.2022

Zuletzt geändert am 4.5.2023

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1Um die Bestreitbarkeit und Fairness der von Torwächtern bereitgestellten zentralen Plattformdienste zu gewährleisten, ist es erforderlich, harmonisierte Vorschriften in Bezug auf diese Dienste klar und eindeutig festzulegen. 2Solche Regeln werden benötigt, um dem Risiko vorzubeugen, dass Praktiken von Torwächtern nachteilige Auswirkungen haben, und kämen dem Geschäftsumfeld der betreffenden Dienste, den Nutzern und letztlich der Gesellschaft insgesamt zugute. 3Die Verpflichtungen beziehen sich auf diejenigen Praktiken, die unter Berücksichtigung der Merkmale des digitalen Sektors als die Bestreitbarkeit untergrabend oder als unfair angesehen werden – oder beides – und die besonders negative unmittelbare Auswirkungen auf gewerbliche Nutzer und Endnutzer haben. 4Die in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen sollten insbesondere der Art der bereitgestellte zentralen Plattformdienste Rechnung tragen können. 5Die Verpflichtungen aus dieser Verordnung sollten die Bestreitbarkeit und Fairness nicht nur hinsichtlich der im Benennungsbeschluss aufgeführten zentralen Plattformdienste, sondern auch hinsichtlich anderer digitaler Produkte und Dienstleistungen gewährleisten, bei denen Torwächter ihre Funktion als Zugangstor für sich nutzen und die häufig zusammen mit den zentralen Plattformdiensten oder zu deren Unterstützung bereitgestellt werden.