DMA

Gesetz über digitale Märkte

Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte)

Vom 12.10.2022

Zuletzt geändert am 4.5.2023

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1Torwächter sollten die in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf jeden in dem entsprechenden Benennungsbeschluss aufgeführten zentralen Plattformdienst einhalten. 2Im Rahmen der Anwendung der Verpflichtungen sollte eine etwaige Konglomeratsposition von Torwächtern berücksichtigt werden. 3Darüber hinaus sollte es der Kommission möglich sein, dem Torwächter per Beschluss Durchführungsmaßnahmen aufzuerlegen. 4Diese Durchführungsmaßnahmen sollten so konzipiert sein, dass sie möglichst große Wirkung entfalten; sie sollten den Merkmalen zentraler Plattformdienste und etwaigen Umgehungsrisiken Rechnung tragen und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Grundrechten sowohl der betreffenden Unternehmen als auch Dritter im Einklang stehen.