DIS-SchO 98

DIS-Schiedsgerichtsordnung 98

Vom 1.7.1998

§ 14

Einzelschiedsrichter

Besteht das Schiedsgericht aus einem Einzelschiedsrichter und haben sich die Parteien nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Empfang der Klage durch den Beklagten auf den Einzelschiedsrichter geeinigt, kann jede Partei die Benennung des Einzelschiedsrichters durch den DIS-Ernennungsausschuss beantragen.