CRV

Cyberresilienz-Verordnung

Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013 und (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2020/1828

Vom 20.11.2024

Zuletzt geändert am 17.10.2025 ; 2.7.2025

(31)

1Die Richtlinie (EU) 2024/2853 des Europäischen Parlaments und des Rates wirkt ergänzend zu dieser Verordnung. 2Diese Richtlinie enthält Vorschriften über die Haftung für fehlerhafte Produkte, damit geschädigte Personen Schadenersatz verlangen können, wenn durch ein fehlerhaftes Produkt ein Schaden verursacht wurde. 3Darin wird der Grundsatz festgelegt, dass der Hersteller eines Produkts unabhängig vom Verschulden für Schäden haftet, die durch die mangelnde Sicherheit seines Produkts verursacht werden („verschuldensunabhängige Haftung“). 4Besteht ein solcher Mangel an Sicherheit in fehlenden Sicherheitsaktualisierungen nach dem Inverkehrbringen des Produkts und wird dadurch ein Schaden verursacht, könnte dies die Haftung des Herstellers nach sich ziehen. 5In dieser Verordnung sollten Pflichten der Hersteller in Bezug auf die Bereitstellung solcher Sicherheitsaktualisierungen festgelegt werden.