BSI-ITSiKV

BSI-IT-Sicherheitskennzeichenverordnung

Verordnung zum IT-Sicherheitskennzeichen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik

Vom 24.11.2021

§ 13

Informationen für Verbraucher

1Verbraucherinformationen zu Produkten mit der Freigabe zur Nutzung des IT-Sicherheitskennzeichens werden in der Sicherheitsinformation nach § 9c Absatz 2 des BSI-Gesetzes auf der Internetseite des Bundesamtes veröffentlicht. 2Davon unberührt bleiben die Bestimmungen der §§ 7 und 7a des BSI-Gesetzes.