BSI-ITSiKV

BSI-IT-Sicherheitskennzeichenverordnung

Verordnung zum IT-Sicherheitskennzeichen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik

Vom 24.11.2021

Zuletzt geändert am 2.12.2025

§ 13

Informationen für Verbraucher

1Verbraucherinformationen zu Produkten mit der Freigabe zur Nutzung des IT-Sicherheitskennzeichens werden in der Sicherheitsinformation nach § 55 Absatz 2 des BSI-Gesetzes auf der Internetseite des Bundesamtes veröffentlicht. 2Davon unberührt bleiben die Bestimmungen der § 13 oder 14 des BSI-Gesetzes.