Verordnung zum IT-Sicherheitskennzeichen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
Vom
24.11.2021
Zuletzt geändert am
2.12.2025
§ 14
Evaluierung
Drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Rechtsverordnung und folgend alle drei Jahre sind unter Beteiligung der in § 56 Absatz 2 des BSI-Gesetzes genannten Ressorts zu evaluieren: