1Ein Fahrzeug, das zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen ist und dessen Schiffskörper eine größte Länge von weniger als 20,00 m aufweist, muss in Fahrt bei Tag
einen gelben Doppelkegel an einer geeigneten Stelle und so hoch, dass er von allen Seiten sichtbar ist, | |
führen.
2Satz 1 gilt nicht für eine Fähre.