BinSchPersV

Binnenschiffspersonalverordnung

Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt

Vom 26.11.2021

Zuletzt geändert am 23.7.2024

§ 54

Lehrgänge für Maschinenkundige

1Lehrgänge für Maschinenkundige lässt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr zu. 2Die Voraussetzungen und das Verfahren hierzu bestimmen sich nach Anlage 22.