BinSchPersV

Binnenschiffspersonalverordnung

Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt

Vom 26.11.2021

Zuletzt geändert am 23.7.2024

Abschnitt 6
Zulassung von Lehrgängen, Ausbildungsprogrammen und Weiterbildungsprogrammen

§ 53

Lehrgänge für die grundlegende Sicherheitsausbildung

Das Verfahren zur Zulassung von Lehrgängen für die grundlegende Sicherheitsausbildung bestimmt sich nach Anlage 21.