Verfassung des Freistaates Bayern
Vom 15.12.1998
Zuletzt geändert am 11.11.2013
(1) 1 2Bayern ist ein Volksstaat. 3Träger der Staatsgewalt ist das Volk.
(2) 1 2Das Volk tut seinen Willen durch Wahlen und Abstimmung kund. 3Mehrheit entscheidet.