(zu den §§ 67 Absatz 4 und § 70 Absatz 1 Nummer 1)
ZABILC2 Zahlungen für Wertpapiergeschäfte, Finanzderivate im Außenwirtschaftsverkehr nach § 67 Abs. 4 und § 70 Abs. 1 Nr. 1 der Außenwirtschaftsverordnung
Meldeinhalte
Angaben zum Meldepflichtigen
Angaben zum Einreicher
Kontaktdaten für Rückfragen
Meldedatum
Die Zahlungsinformationen sind nach folgenden Merkmalen zu gliedern:
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Transaktionsrichtung
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Kennzahl laut Leistungsverzeichnis
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Betrag
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Land
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Notierungsart
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ISIN
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Bezeichnung des Wertpapieres bzw. Finanzinstruments