(zu § 70 Absatz 1 Nummer 3)
ZABILC3 Zahlungen für den Reiseverkehr (Karten-Umsätze) im Außenwirtschaftsverkehr nach § 70 Abs. 1 Nr. 3 der Außenwirtschaftsverordnung
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Die Zahlungsinformationen sind nach folgenden Merkmalen zu gliedern: