(zu den §§ 67 und § 70 Absatz 1 Nummer 2)
ZABILC1 Zahlungen für Dienstleistungen, Transit, Direktinvestitionen, Kapitalverkehr (einschließlich Wertpapier- und Zinserträge) im Außenwirtschaftsverkehr nach den §§ 67 ff. der Außenwirtschaftsverordnung
Meldeinhalte
Angaben zum Meldepflichtigen
Angaben zum Einreicher
Kontaktdaten für Rückfragen
Meldedatum
Die Zahlungsinformationen sind nach folgenden Merkmalen zu gliedern:
•
Transaktionsrichtung
•
Kennzahl laut Leistungsverzeichnis
•
Zahlungszweck
•
Betrag
•
Land
•
Verrechnungskennzeichen (außer für Wertpapier- und Zinserträge)