AWV

Außenwirtschaftsverordnung

Vom 2.8.2013

Zuletzt geändert am 11.3.2026

Anlage 4

(zu § 66) AUSWIB1 Bestandsmeldungen der Forderungen und Verbindlichkeiten im Außenwirtschaftsverkehr nach den §§ 66 ff. der Außenwirtschaftsverordnung



Meldeinhalte
Angaben zum Meldepflichtigen
Angaben zum Einreicher
Kontaktdaten für Rückfragen
Meldedatum


Liste der Forderungen und Verbindlichkeiten, gegliedert nach:
Sitzland des Schuldners/Gläubigers
Währung der Forderung/Verbindlichkeit (außer für derivative Finanzinstrumente)
Bestandsarten gemäß Bestandsartenverzeichnis
Betrag (in Tausend Euro/fremde Währungen sind in Euro umzurechnen)


Bestandsartenverzeichnis (AUSWI) zur Außenwirtschaftsverordnung der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz
Finanzbeziehungen gegenüber ausländischen Banken (ohne Wertpapiere)
•Forderungen
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
•Verbindlichkeiten
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Finanzbeziehungen gegenüber verbundenen ausländischen Nichtbanken (ohne Wertpapiere)
– gegenüber Unternehmen, die am Meldepflichtigen beteiligt sind
•Forderungen
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
•Verbindlichkeiten
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
– gegenüber Unternehmen, an denen der Meldepflichtige beteiligt ist
•Forderungen
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
•Verbindlichkeiten
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
– gegenüber Unternehmen, mit denen der Meldepflichtige über einen gemeinsamen Beteiligten verbunden ist
•Forderungen
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
•Verbindlichkeiten
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Finanzbeziehungen gegenüber sonstigen ausländischen Nichtbanken (ohne Wertpapiere)
•Forderungen
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
•Verbindlichkeiten
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Waren- und Dienstleistungsverkehr gegenüber verbundenen ausländischen Nichtbanken
– gegenüber Unternehmen, die am Meldepflichtigen beteiligt sind
•Forderungen
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
○aus geleisteten Anzahlungen
•Verbindlichkeiten
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
○aus empfangenen Anzahlungen
– gegenüber Unternehmen, an denen der Meldepflichtige beteiligt ist
•Forderungen
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
○aus geleisteten Anzahlungen
•Verbindlichkeiten
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
○aus empfangenen Anzahlungen
– gegenüber Unternehmen, mit denen der Meldepflichtige über einen gemeinsamen Beteiligten verbunden ist
•Forderungen
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
○aus geleisteten Anzahlungen
•Verbindlichkeiten
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
○aus empfangenen Anzahlungen
Waren- und Dienstleistungsverkehr gegenüber sonstigen ausländischen Nichtbanken
•Forderungen
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
○aus geleisteten Anzahlungen
•Verbindlichkeiten
○mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
○mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
○aus empfangenen Anzahlungen
Derivative Finanzinstrumente gegenüber Ausländern
•Forderungen
○an ausländische Banken
○an ausländische verbundene Nichtbanken
○an ausländische sonstige Nichtbanken
•Verbindlichkeiten
○gegenüber ausländischen Banken
○gegenüber ausländischen verbundenen Nichtbanken
○gegenüber ausländischen sonstigen Nichtbanken