AMLR

Geldwäscheverordnung

Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Vom 31.5.2024

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Angesichts der Anfälligkeit von Regelungen des Typs „Aufenthaltsrecht gegen Investitionen“ für Geldwäsche, Steuerstraftaten, Korruption und die Umgehung von gezielten finanziellen Sanktionen sowie die potenziellen damit verbundenen erheblichen Sicherheitsbedrohungen für die Union als Ganzes ist es angebracht, dass Verpflichtete bei Kunden, die Drittstaatsangehörige sind und im Rahmen dieser Regelungen Aufenthaltsrechte in einem Mitgliedstaat beantragen, zumindest spezifische verstärkte Sorgfaltspflichten erfüllt.