1Die unter diese Verordnung fallenden Institute und Personen spielen eine zentrale Rolle als Torwächter (Gatekeeper) des Finanzsystems der Union und sollten daher alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um die Anforderungen dieser Verordnung umzusetzen und so zu verhindern, dass Straftäter Geldwäsche bezüglich der Erträge aus ihren illegalen Tätigkeiten oder Terrorismusfinanzierung betreiben können. 2Außerdem sollten Maßnahmen ergriffen werden, um jegliches Risiko der Nichtumsetzung oder der Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen zu mindern.