AMLR

Geldwäscheverordnung

Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Vom 31.5.2024

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1Die Technologie entwickelt sich ständig weiter und bietet der Privatwirtschaft Möglichkeiten, neue Produkte und Systeme für den Austausch von Geldern oder Werten zu entwickeln. 2Dies ist zwar zu begrüßen, kann aber neue Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit sich bringen, da Straftäter ständig Wege finden, Anfälligkeiten auszunutzen, um so illegale Gelder zu verstecken und weltweit zu verschieben. 3Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen und Crowdfunding-Plattformen sind dem Risiko der Nutzung neuer Kanäle für die Verschiebung illegaler Gelder ausgesetzt und gut aufgestellt, um solche Verschiebungen aufdecken und Risiken mindern zu können. 4Der Geltungsbereich der Rechtsvorschriften der Union sollte daher im Einklang mit den FATF-Standards in Bezug auf Kryptowerte auf solche Unternehmen ausgeweitet werden. 5Gleichzeitig bieten Innovationen, wie etwa die Entwicklung des Metaversums, neue Möglichkeiten für die Begehung von Straftaten und das Waschen der Erträge daraus. 6Daher ist es wichtig, hinsichtlich der Risiken, die mit der Bereitstellung innovativer Produkte oder Dienstleistungen verbunden sind, wachsam zu sein, sei es auf Unions- oder nationaler Ebene oder auf Ebene der Verpflichteten.