AMLR

Geldwäscheverordnung

Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Vom 31.5.2024

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1Es sollte anerkannt werden, dass in bestimmten Situationen ein erhöhtes Risiko der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung besteht. 2Wenngleich im Rahmen der regulären Anwendung der Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden die Identität und das Geschäftsprofil aller Kunden festgestellt werden sollten, gibt es Fälle, in denen eine besonders gründliche Feststellung und Überprüfung der Kundenidentität erforderlich ist. 3Daher müssen detaillierte Vorschriften für solche verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen festgelegt werden, insbesondere auch spezifische verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei grenzüberschreitenden Korrespondenzbankbeziehungen.