AMLR

Geldwäscheverordnung

Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Vom 31.5.2024

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1Um eine übereinstimmende Anwendung dieser Verordnung sicherzustellen, sollte die AMLA die Aufgabe haben, Entwürfe technischer Regulierungsstandards zur Sorgfaltsprüfung gegenüber Kunden auszuarbeiten. 2In diesen technischen Regulierungsstandards sollte festgelegt werden, welche Informationen die Verpflichteten je nach Höhe des mit dem einzelnen Kunden verbundenen Risikos mindestens einholen müssen, wenn sie neue Geschäftsbeziehungen zu Kunden eingehen oder bestehende Geschäftsbeziehungen bewerten. 3Darüber hinaus sollte mit den Entwürfen technischer Regulierungsstandards ausreichende Klarheit geschaffen werden, damit die Marktteilnehmer unter Achtung des Grundsatzes der Technologieneutralität sichere, niedrigschwellige und innovative Wege entwickeln können, um – einschließlich aus der Ferne – die Kundenidentität zu überprüfen und die Sorgfaltsprüfung gegenüber Kunden durchzuführen. 4Diese spezifischen Aufgaben stehen im Einklang mit der Rolle und den Zuständigkeiten der AMLA gemäß der Verordnung (EU) 2024/1620.