1Um die Wirksamkeit des Rahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sicherzustellen, sollten die Verpflichteten die Informationen, die sie von ihren Kunden erhalten, dem risikobasierten Ansatz entsprechend regelmäßig überprüfen. 2Geschäftsbeziehungen werden sich vermutlich weiterentwickeln, da sich die Umstände des Kunden und die Tätigkeiten, die er im Rahmen der Geschäftsbeziehung ausübt, im Laufe der Zeit ändern. 3Um ein umfassendes Verständnis des Kundenrisikoprofils aufrechtzuerhalten und eine sinnvolle Prüfung von Transaktionen durchzuführen, sollten Verpflichtete die von ihren Kunden erlangten Informationen gemäß dem risikobasierten Ansatz regelmäßig überprüfen. 4Solche Überprüfungen sollten in regelmäßigen Abständen erfolgen, sollten aber auch durch Veränderungen der maßgeblichen Umstände des Kunden ausgelöst werden, wenn Tatsachen und Informationen auf eine potenzielle Änderung des Risikoprofils oder der Identifizierungsmerkmale des Kunden hindeuten. 5Zu diesem Zweck sollte der Verpflichtete die Notwendigkeit einer Überprüfung der Kundendatei in Betracht ziehen, wenn sich wesentliche Änderungen wie etwa eine Änderung der Rechtsräume, mit denen Transaktionen getätigt werden, des Wertes oder des Umfangs von Transaktionen ergeben, wenn neue Produkte oder Dienstleistungen angefordert werden, die sich in Bezug auf das Risiko erheblich unterscheiden, oder wenn sich der wirtschaftliche Eigentümer ändert.