1Immobilientransaktionen sind Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken ausgesetzt. 2Um diese Risiken zu mindern, sollten Immobilienunternehmer, die den Kauf, den Verkauf und die Vermietung von Immobilien vermitteln, den Anforderungen dieser Verordnung unterliegen, unabhängig von ihrer Bezeichnung oder ihrer Haupttätigkeit oder ihrem Beruf, einschließlich Immobilienentwicklern, wenn und soweit sie bei dem Kauf, dem Verkauf und der Vermietung von Immobilien vermitteln.