AMLR

Geldwäscheverordnung

Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Vom 31.5.2024

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1Die wirksame Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hängt auch entscheidend davon ab, dass die Anforderungen sowie die internen Strategien, Verfahren und Kontrollen des Unternehmens von den Mitarbeitern der Verpflichteten und von ihren Vertretern und Vertriebspartnern, die bei dieser Umsetzung eine Rolle spielen, verstanden werden. 2Die Verpflichteten sollten zu diesem Zweck Maßnahmen vorsehen, darunter Schulungsprogramme. 3Erforderlichenfalls sollten Verpflichtete allen, die bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eine Rolle spielen, eine grundlegende Schulung zu diesen Maßnahmen anbieten. 4Dies umfasst nicht nur die Mitarbeiter der Verpflichteten, sondern auch ihre Vertreter und Vertriebspartner.