AMLR

Geldwäscheverordnung

Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Vom 31.5.2024

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Bei der Bewertung, ob ein Kunde, bei dem es sich um eine juristische Person handelt, im Eigentum oder unter der Kontrolle von Einzelpersonen steht, die im Rahmen gezielter finanzieller Sanktionen benannt wurden, sollten Verpflichtete die Leitlinien des Rates zur Umsetzung und Evaluierung restriktiver Maßnahmen (Sanktionen) im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Union und die vorbildlichen Verfahren der EU für die wirksame Umsetzung restriktiver Maßnahmen berücksichtigen.