AMLR

Geldwäscheverordnung

Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Vom 31.5.2024

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Um den jüngsten Entwicklungen auf internationaler Ebene Rechnung zu tragen, soll mit dieser Verordnung die Verpflichtung eingeführt werden, dass Risiken einer potenziellen Nichtumsetzung oder Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen auf der Ebene der Verpflichteten ermittelt, verstanden, gesteuert und gemindert werden müssen.