Um den jüngsten Entwicklungen auf internationaler Ebene Rechnung zu tragen, soll mit dieser Verordnung die Verpflichtung eingeführt werden, dass Risiken einer potenziellen Nichtumsetzung oder Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen auf der Ebene der Verpflichteten ermittelt, verstanden, gesteuert und gemindert werden müssen.